Einsatz des Senats für ein AfD-Verbot

Wir fragen den Senat:

1. Mit welchen konkreten Schritten hat sich der Senator für Inneres auf der Sommer- Innenministerkonferenz entsprechend des Bürgerschaftsbeschlusses dafür eingesetzt, eine Materialsammlung zur AfD anzulegen, die einen Antrag auf Parteiverbot zugrunde gelegt werden könnte?
2. Mit welchem Ergebnis hat der Senat die schriftliche Urteilsbegründung des OVG Münster hinsichtlich möglicher Rückschlüsse auf ein Parteiverbotsverfahren ausgewertet und teilt der Senat in dem Zusammenhang die Auffassung, dass eine verfassungsschutzrechtliche Einstufung keine unmittelbare Voraussetzung für eine verfassungsrechtliche Überprüfung wäre?
3. Was tut der Senat jenseits der IMK, um die Prüfung eines Verbots der AfD und der JA voranzubringen, beispielsweise auf MPK-Ebene oder durch Aktivitäten eigener Behörden und Ämter?

Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE